Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Klaus Herrmann

Kaminanschluss herstellen

Der fachmännisch erstellte Feuerstättenanschluss ist eine enorm wichtige Angelegenheit. Unfachmännisch erstellte Anschlüsse stellen ein hohes Brandrisiko dar. Auch der ungewünschte Austritt von Rauchgasen in den Aufstellraum stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Wie ein fachmännisch erstellter Feuerstättenanschluss ausschauen muss erfahren Sie hier.

Für einen brandsicheren Betrieb einer Feuerstätte stellt der Kaminanschluss ein äußerst wichtiges Kriterium dar. Damit der Anschluss auf Jahre bzw. Jahrzehnte funktionssicher ist und bleibt müssen folgende Kriterien beachtet werden:
- grundsätzlich dürfen Ofenrohre nicht durch Hohlräume geführt werden. (z.B. abgestellte Wände vor dem Kaminmauerwerk). Falls im Laufe der Jahre das Ofenrohr in einem uneinsehbaren Raum durchgerostet ist treten dort Abgase aus und breiten sich im Wohnbereich aus. Viel schlimmer ist es jedoch, wenn dort Funken austreten und in diesem Hohlraum auf brennbare Hölzer fallen und einen Schwelbrand auslösen. Oft ist auch schon der abgelagerte Staub oder brennbarer Bauschutt im Zwischenraum als Grundlage für einen ordentlichen Gebäudebrand ausreichend. Falls die Durchführung durch solche Hohlräume unvermeidbar ist, so muss das Verbindungsstück mehrschalig und wärmegedämmt sein (also Kaminqualität haben). Zudem ist zu allen brennbaren Bauteilen ein Mindestabstand von 20 cm einzuhalten.
- die Ofenrohre müssen zwingend im gleichen Geschoss in den Kamin einmünden, in dem die Feuerstätte aufgestellt wird. Ofenrohre in anderen Geschossen sind außerhalb des normalen Kontrollblickes und können unbemerkt Brände in anderen Geschossen auslösen, während sich der Wohnungsnutzer ahnungslos im unteren Geschoss befindet oder schläft.
- die Ofenrohre dürfen nicht in den Kaminquerschnitt hineinragen, weil dies zu Zugschwierigkeiten und örtlichen Verstopfungen durch Russablagerungen (infolge ungewollter Verwirbelungen) führt. Andererseits müssen die Rauchrohre bis zum inneren Kaminquerschnitt herangeführt werden und so befestigt werden, dass sie sich nicht verschieben können. Würde das Ofenrohr aus dem Kamin herausrutschen wäre nicht nur Brandgefahr im Aufstellraum gegeben sondern auch Erstickungsgefahr durch die austretenden Abgase.

Je nach Ausführungsart des Kamines eignen sich folgende Möglichkeiten für eine sichere Benutzung:

1.) Im einfachen gemauerten Kamin (ohne Einsatzrohre) genügt das Einmauern eines doppelwandigen Rohrfutters in das Kaminmauerwerk. Es ist unbedingt ein doppelwandiges Rohrfutter zu verwenden, weil damit vermieden wird, dass sich das Ofenrohr in den Kaminquerschnitt hineinschieben kann. Zudem ist der Anschluss dichter als bei einem normalen Rohrfutter, weshalb es auch bei der Kaminreinigung wesentlich weniger ausstauben kann.


2.) Handelt es sich um einen Kamin mit Einsatzrohr (z.B. aus Schamotteton) so muss bereits bei der Erstellung der Anschlussöffnung mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Keinesfalls darf das Innenrohr mit Hammer und Meißel bearbeitet werden, weil sonst das Schamotterohr unkontrolliert zerspringt und damit der ganze Kamin benutzungsunfähig werden kann. (Haben Sie schon einmal mit einem Meißel probiert ein Loch in einen Blumentopf zu schlagen? Vermutlich war der Blumentopf danach komplett kaputt. Schamotteton ist ein ähnliches, gebranntes Material wie Ton und besitzt daher ähnliche Eigenschaften) Die ideale Art zur Erstellung der Anschlussöffnung ist der Einsatz eines Kernbohrgeräts (bei Bedarf bitte bei mir nachfragen) mit dem die Öffnung herausgefräst wird. Falls dies nicht möglich ist, kann die Öffnung auch mittels Flex hergestellt werden. Dazu bitte den beiliegenden Bericht zum Downloaden beachten. Als aufwändigste aber trotzdem sichere Methode kann die gewünschte Öffnung durch häufiges Anbohren des Umfangs erstellt werden. Dazu keinesfalls den Schlagbohrer einsetzen! Nachdem die gewünschte Öffnung am Umfang komplett perforiert wurde, können die verbleibenden Stege vorsichtig mit einem kleinen Hammer und Meisel herausgeschlagen werden.
3.) Bei Kaminsystemen mit Edelstahl-Einsatzrohren oder in feuchteunempfindlicher Bauart kann die Anschlussöffnung nur nachträglich durch einen Fachmann erstellt werden. Erforderlichenfalls gebe ich Ihnen hierzu gerne Auskunft für den speziellen Fall .
4.) Wegen der geringen Wangenstärke der Einsatzrohre (1 bis 2 cm) und der Längendehnung aufgrund Wärmebeanspruchung kann bei Schamotterohren das Ofenrohr nicht einfach auf dessen Wandung aufgelegt werden. In der Praxis würde es bei solchen Konstruktionen nicht lange dauern, bis das Rauchrohr in den Kamin ragen würde. Noch wesentlich schlimmer wäre es allerdings, wenn die Abgase zwischen Kaminaußenkante und Schamotterohr eindringen können, weil das Rauchrohr von der Schamotterohrsäule gerutscht ist. Die Tatsache, dass die Gefahrenstelle nicht einsehbar ist mindert die Brandgeafhr keinesfalls sondern führt zu einem überraschenden Brandausbruch.
Eine sichere Ausführung ist die Montage eines waagrechten Schamotterohres an die erstellte Anschlussöffnung. In dieses Schamotterohr wird anschließend das Ofenrohr eingeführt. (für Einzelheiten siehe Download)
Bedenken Sie grundsätzlich, dass sich im Rauchrohr Hitze, Rauch und Funken befinden, die bei unsachgemäßer Montage schnell einen Brand mit großer Heftigkeit auslösen können. Im Zweifelsfall soll ein Rohranschluss deshalb unbedingt vom Fachmann erstellt werden.


Brandschutzanforderungen bei Feuerstätten

"Feuer ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr"

Damit Sie keine Erfahrungen mit den negativen Auswirkungen des Feuers machen müssen beachten Sie beim Betrieb von Feuerstätten die entsprechenden Brandschutzvorschriften und Bedienungshinweise der Feuerstätten.

Die möglichen Gefahren liegen bei dem Betrieb von Feuerstätten insbesondere bei der Abstrahlugn von Wärme an benachbarte brennbare Stoffe. Deshalb müssen um Feuerstätten und deren Verbindungstsücke Brandschutzabstände eingehalten werden. Die geforderten Abstandsmaße sind abhängig vom Brennstoff (z.B. Heizöl, Holz) und der Bauart der Feuerstätte. Daher finden sich die Massangaben auf dem Typenschild bzw. der Bedenungsanleitung von Feuerstätten.

Zur Vorinformation können die folgenden Abstandsmaße bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen herangezogen werden:

- allseitiger Abstand zwischen Ofen und brennbarem Bauteil:   40 cm

- bei Verbindungsstücken ist eine allseitiger Abstand von 40 cm zu brennbaren Stoffen (z.B. Holzdecken) erforderlich.

Geringere Abstände sind möglich, wenn durch Wärmedämmung die abstrahlende Wärme vermindert wird.

 

Um Brandgefahren durch evt. herausfallende Glut zu verhindern, ist ein brennbarer Fussbodenbelag vor der Feuerstätte mit einem Bodenblech o.ä. nicht brennbarem Material zu schützen. Die Breite dieses Schutz muss mindestens 30 cm überragen größer als die Länge der Feuerraumtüre sein. Der Belag muss in der ganzen Breite mindestens 50 cm in den Raum ragen. So ist z.B. bei einer 30 cm langen Feuerraumtüre ein Bodenschutz von 90 cm Breite und 50 cm Länge erforderlich. Dieser Schutz muss mittig vor die Feuerstätte gelegt und befestigt werden.


Zuluftversorgung von Feuerstätten

Für eine ordnungsgemäße Funktion von Feuerstätten ist eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr von entscheidender Bedeutung. Falls die Feuerstätte nicht genügend Verbrennugsluft erhält, können im physikalischen Prinzip des geschlossenen Kreislaufes die entstehenden Rauchgase nicht abgeführt werden und treten in den Aufstellraum aus. Weil bereits im Vorfeld eine unvollkommene Verbrennung mit Sauerstoffmangel stattgefunden hat, enthalten die Rauchgase auch hohe Anteile an giftigen Bestandteilen (insbesondere das hochtoxische Kohlenmonoxid ( CO )).
Um den sicheren Abtransport der Rauchgase über den Kamin bei allen Witterungslagen zu garantieren müssen deshalb folgende Anforderungen erfüllt werden:
1.) Im Aufstellungsraum und den lufttechnisch in Verbindung (z.B. durch Türschlitze u.s.w.) stehenden weiteren Räumen dürfen keine mechanisch arbeitenden Lüftungsanlagen vorhanden sein. Durch die Motorkraft saugen diese Lüftungsanlagen den Feuerstätten die benötigte Luft weg und führen damit zum Austritt von Rauchgasen. Zu den häufigsten mechanischen Lüftungsanlagen zählen insbesondere Wohnungslüftungsanlagen (mit oder ohne Wärmerückgewinnung), Dunstabzugsanlagen, Abluftwäschetrockner sowie alle weiteren luftabsaugenden Ventilatoren. Während die Wirkung von Wäschetrockner und kleinen Ventilatoren (z.B. Badlüftern) meistens nur geringe Beienflussungsmöglichkeiten darstellt, ist insbesondere die Auswirkung von Wohnungslüftungsanlagen und Dunstabzugsanlagen nicht zu unterschätzen.
2.) Im Aufstellraum darf auf eine Zuluftöffnung nur dann verzichtet werden, wenn das Luftvolumen des Aufstellraumes mindestens dem vierfachen Wert der Wärmeleistung des aufgestellten Ofens entspricht. (d.h. bei 6 KW großem Ofen muss das Luftvolumen des Aufstellraumes mindestens 24 m³ betragen.)
3.) Falls das Luftvolumen nicht ausreichend ist, muss eine ständig geöffnete Lüftungsöffnung mit min. 150 cm² freier Fläche vorhanden sein. (Wegen der ständigen Zuglufterscheinungen sind solche Öffnungen allerdings im Wohnbereich nicht möglich)









Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Verbindung mit Wohnraumlüftungsanlagen sind die Hinweise aus dem obenstehenden Download unbedingt zu beachten. Andernfalls sind Rauchgasvergiiftungen und Rauchaustritt bei Betrieb von Feuerstätte und Lüftungsanlage zu befürchten.
Falls raumluftunabhängige Feuerstätten eingesetzt werden sollen, so muss diese Eigenschaft durch eine besondere Zulassung nachgewiesen werden. Ein Luftstutzen, der die Verbrennungsluft aus dem Freien ansaugt ist für diese Bauart nicht ausreichend, weil zudem erhöhte Dichtheitsanforderungen an die Feuerstätte gestellt werden.


Bei der Aufstellung von Feuerstätten in Verbindung mit Dunstabzugshauben ist die negative Beeinflussung der Feuerstätte durch die motorische Kraft des Ventilators am größten. Da moderne Dunstabzugsanlagen stündlich 600 - 1000 m³ Raumluft absaugen ist ein gleichzeitiger Betrieb von Dunstabzugsanlage und Feuerstätte nicht möglich. Es ist deshalb eine Sicherheitsschaltung (Verblockung) erforderlich, die einen Inbetriebnahme der Dunstanlage nur bei geöffnetem Fenster zulässt. Dafür ist ein bauaufsichtlich zugelassener Verriegelungsschalter erforderlich. (Infos siehe z.B. im beiliegenden Download) Bei Verwendung dieser Maßnahme ist sicherzustellen, dass durch den geöffneten Fensterflügel mindestens die Luftmenge nachströmen kann, welche die Dunstabzugsanlage absaugt.
Die häufig im Handel angebotene sog. Tandemanschlusskästen stellen keine echte Alternative zum Verrieglungsschalter dar. Sie bewirken ein Zuströmen eines begrenzten Luftvolumens (so sind z.B. bei 200 cm² Öffnungsquerschnitt nur 120 m³ stündlich nachgewiesen), können damit aber die abgesugte Luftmenge bei weiter nicht ausgleichen. Da die Leistung selbst einfacher oder alter Dunstabzugsanlagen deutlich höher als 120 m³/h ist (selbst einfachste Abzugshauben erreichen lässig 300 m³/h) muss die restliche Luftmenge durch anderweitige Maßnahmen in den Raum geleitet werden. Deshalb sind im Regelfall zusätzlich weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Verriegelungsschalter bei geschlossenem Fenster) erforderlich.



Eine Alternative besteht in der Überwachung des erzeugten Unterdrucks im Raum. Mit diesen sog. Differenzdruckschaltern wird sichergestellt, dass die Dunstanlage die Feuerstätte in Ihrer Betriebssicherheit nicht negativ bbeinflussen kann. Es ist ein gleichzeitiger Betrieb möglich, weil der Schalter bei einem zu starkem Unterdruck die Dunstabzugsanlage automatisch abschaltet. (Infos siehe z.B. im beiliegenden Download)

Die soeben getroffenen Aussagen gelten nur für Dunstanlagen, welche die Abluft ins Freie befördern. Sog. Umluftdunstabzugsanlagen (Luftumwälzung im Aufstellraum) sind davon nicht betroffen. Diese Bauart der Dunstanlagen besitzt zudem Vorteile aus energetischer Hinsicht. Während bei der Abluftvariante enorm große Menge aufgeheizte Raumluft abgesaugt werden, ist die Umluftvariante die wesentlich sparsamere Version für energiebewusste Nutzer.

Die negative Beeinflussung von Lüftungsanlagen ist in den letzten Jahren erheblich stärker geworden als vor Jahrzehnten. Dies hat in folgenden Entwicklungen seinen Ursprung.
- die moderne Bauweise der Gebäude und insbesondere der Fenster wird auf größtmögliche Dichtehit ausgelegt. (teilweise zwei- bis dreifache Fensterdichtungsebenen). Früher waren die Fenster so undicht,dass die benötigte Luftmenge in der Regel problemlos nachströmen konnte.
- durch den Wunsch zur effektiven energetischen Beheizung werden insbesondere in Neubauten häufig mechanische Lüftungsanlagen eingebaut.
- die Leistung der Dunstabzugsanlagen wurden in den letzten Jahren sehr drastisch erhöht, um eine bessere Leistungsfähigkeit zu erzielen.
- aufgrund der Anforderungen an eine verbesserte Wirtschaftlichkeit haben heutige Feuerstätten einen erhöhten Wirkungsgrad. Dies bedeutet allerdings auf der anderen Seite eine erhöhte Anfälligkeit für Zugstörungen.


Die Beachtung der oben beschriebenen Anforderungen sind nicht nur im Neubau zu beachten. Auch im Altbau oder bei Sanierungsmaßnahmen spilen die Anforderungen eine Rolle, wenn eine der folgenden Umstände im Gebäude geändert wird.

* Einbau neuer Fenster mit Dichtelementen (heutzutage Standardausführung)
* Abdichtung bestehender Fenster oder Türen mit nachträglichen Dichtbändern oder ähnlichen Materialien
* Einbau einer neuen Dunstabzugshaube
* Umstellung der bisherigen Dunstabzugshaube auf Abluftbetrieb
* Aufstellung einer neuen Feuerstätte
* Einbau einer Wohnungslüftungsanlage
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Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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