Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Klaus Herrmann

richtiges Anzünden eines Holzfeuers

Wie beim Starten eines Autos entsstehen auch bei der Holzfeuerung beim Startvorgang die meisten Schadstoffe und die größte Rauchbelastung. Um die Belästigungen für unsere Umwelt  - und auch für Ihre Nachbarschaft - trotzdem möglichst niedrig zu halten sind im nachfolgenden Download wichtige Tipps zum Anheizen zusammengestellt.

Obwohl die Anheizmethode von der meist gebäruchlichen Anheizmethode abweicht hat sie aus fachlicher - wie auch aus logischer Sicht - enorme Vorteile zu bieten. Lesen Sie sich die hervoragend bebilderte Anleitung durch und probieren Sie es einfach einmal aus.

 

PS: Die Anleitung stammt zwar aus der Schweiz - ist aber dennoch auch für das Anheizen in Deutschland sinnvoll - (die Verbrennungsvorgänge folgen auch außerhalb von Landesgrenzen den gleichen physikalischen Gegebenheiten.

 


neue Anorderungen an Holzfeuerungen

Um die Umweltbelastungen durch häusliche Feuerstätten zu verringern wurde die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Darin werden sowohl für bestehende als als für Neuanlagen spezifische Anforderungen an die Verbrennungsgüte festgelegt. Bei genauer Betrachtung geben die Veränderungen aufgrund sehr langer Übergangsfristen keinerlei Grund zur Aufregung.

Seit 22.03.2010 gelten die Anforderungen der neuen Bundes-Immissionsschutzverodnung. Darin werden Anforderungen für sog. Kleinfeuerungsanlagen festgelegt. Sie betrifft somit die Feuerstätten für den häuslichen Bereich.

Um die Inhalte der Verordnung wurde lange diskutiert und bezüglich der Feinstaubproblematik mancher Hausbesitzer verunsichert.

 

Welche Anforderungen gelten nun?

Die meisten neuen Anforderungen werden an mit Holz betriebene Feuerstätten gestellt. Nachdem die Anzahl der Holzfeuerstätten und die damit verbundenen Nachbarschaftsbeschwerden permanent zunehmen sah sich der Gesetzgeber gezwungen die bisherige Verordnung nach über 20 Jahren zu aktualisiseren.

Der Gesetzgeber will auch zukünftig die Verfeuerung nachwachsender Rohstoffe unterstützen, aber gleichzeitig für eine schadstoffarme Verbrennung sorgen. Um diese gegenläufigen Aufgabenstellungen zu vereinen werden Anforderungen an Feuerstätten und deren Bedienung und Brennstofflagerung gestellt.


Anforderungen an bestehende Einzelraumfeuerstätten

Erstmalig werden an bestehende Einzelraumfeuerstätten Anforderungen an den Russauswurf (max. Staubgehalt) sowie an nicht vollkommen verbrannte Kohlenwasserstoffe (CO-Gehalt) gestellt. Die Grenzwerte entsprechen den bisher gültigen Grenzwerten für Holzheizungsanlagen (4 g CO /m³ Rauchgas bzw. 150 mg Staub /m³ Rauchgas).  Die Einhaltung der Grenzwerte kann durch Typprüfungen des Herstellers nachgewiesen werden. Der Hausbesitzer bittet den Hersteller um Übersendung der Ergebnisse der Typprüfung und kann damit die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen. Alternativ kann der Hausbesitzer die Verbrennungsgüte durch eine Messung vor Ort durch den Kaminkehrer feststellen lassen. Wurde kein Nachweis vorgelegt, so erhält der Ofen eine Übergangsfrist (das Alter des Ofens beträgt nach Ablauf der Übergangsfrist dann ca. 30-40 Jahre). Alternativ ist die Nachrüstung mit einem Staubfilter (z.B. mittels elektrostatischer Staubabscheidung) möglich.


Anforderungen an neu aufgestellte Einzelraumfeuerstätten

 

Bei der Neuaufstellung von Feuerstätten muss der Nachweis der Verbrennungsgüte sofort erbracht werden. Dies geschieht durch das Dokument der Typprüfung. Dieses liegt jedem emmissionsarmen Ofen bei und berechtigt zur Aufstellung ohne zusätzliche Nachweise.


Anforderungen an Holzheizungen

 

Bei neu errichteten Holzheizungen sind ab 22.03.2010 gegenüber bisher strengere Anforderungen bezüglich dem Staubgehalt (100 mg/m³ Rauchgas) und dem CO-Gehalt (1 g/m³ Rauchgas) einzuhalten. Für Vergaserkessel stellen die neue Grenzwerte jedoch keine Hürde dar und werden meistens weit unterschritten. Die Einhaltung der Grenzwerte ist zukünftig alle zwei Jahre vom Kaminkehrer durch eine Messung festzustellen.


Anforderungen an bestehende Holzheizungen

 

bereits eingebaute Holzheizungskessel genießen ebenso wie die Einzelfeuerstätten eine großzügig bemessene Übergangsfrist. Bis zum Ende der Übergangsfrist ist eine Immissionsschutzmessung erforderlich, bei der im zweijährigen Turnus die bisher bestehenden Anforderungen nachgewiesen werden müssen. Nach Ablauf der Übergangsfrist (betreffendes Kesselalter in der Regel dann ca. 20 Jahre) müssen die Anforderungen der Neuanlagen eingehalten werden.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch sehr großzügige Übergangsfristen die Nachrüstforderungen für die Feuerstättenbetreiber in nur sehr wenigen Fällen eintreten werden. In den meisten Fällen wird wohl aufgrund des Alters der Feuerstätte eine Neuanschaffung anstatt einer Nachrüstung erfolgen. Insgesamt ist mit einer Abnahme der staubförmigen Umweltbelastung und einer Minimierung der teils geruchsintensiven Abgase aus holzbefeuerten Feuerstätten zu erwarten.

Damit wird auch zukünftig der Weg zu einer umweltfreundlichen und energiesparenden Heizalternative bestehen bleiben.

Nähere Details sind im untenstehenden Download vom Umweltbundesamt nachzulesen. Dort sind die aktuellen Anforderungen in sehr übersichtlicher Form zusammengestellt.


Holzfeuerungen rauch- und geruchsarm betreiben

Eine optimale Verbrennung von Holz bedeutet die vollständige Vermischung von brennbaren Holzgasen mit dem Sauerstoff aus der Verbrennungsluft. Dazu sind wichtige Abstimmungen sowohl im Bereich der Luftzuführung als auch im Bereich der Luftvermischung bei bestimmten Temperaturverhältnissen erforderlich. Weil Holz wesentlich andere Verbrennungseigenschaften als "schwarze Brennstoffe" (z.B. Koks, Kohle) hat, können Heizkessel älteren Baujahres keine optimalen Verbrennungsergebnisse liefern. Diese Heizkessel, welche oft in den 80er Jahren aus Gründen der Versorgungssicherheit angeschafft wurden, sind fast ausschließlich Heizkessel für Koks und Kohle vorgesehen und entwickelt.(siehe auch Aufzählung der zugelassenen Brennstoffe auf dem Typenschild) Wird in diesen Heizkesseln dennoch Holz verbrannt können keine optimalen Ergebnisse entstehen. Erst zu Beginn der 90er Jahre hat die Industrie auf die häufigere Nachfrage nach speziellen Holzkesseln reagiert und die sog. Holzvergaserkessel auf den Markt gebracht. Diese kennzeichnen nach ca. 15-20 jähriger Praxiserfahrung einen hohen Entwicklungsstand und eine gute Umweltverträglichkeit. Aber auch hier gitb es sehr große Unterscheide in der optimalen Gestaltung des Feuerraums und damit auch in den entstehenden Rauchgasbestandteilen. Um gute Heizkessel von technischen "Billigprodukten" unterscheiden zu können, sollte daher unbedingt vor dem Kauf fachmännischer Rat eingeholt werden. Gerne gebe ich dazu nicht nur meine theorethischen Kenntnisse sondern auch die Praxiserfahrungen an Sie weiter.

Ein weiterer häufiger Grund für erhöhte Schadstoffe liegt in der Bedienung der Feuerstätten. Auch ein sehr guter Heizkessel kann durch falsche Bedienung eine "stinkende und holzvernichtende Anlage" werden.

So wird sehr häufig in der Praxis der Luftschioeber so weit geschlossen, bis die Flamme erstickt und nur noch Schwelbrand vorherrscht. Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung werden so betrieben, dass das Gebläse sehr häufige Stillstandszeiten innerhalb der Betriebszeit hat. Beides sorgt für die Entstehung immens hoher Schadstoffe, weil die Verbrennungstemperatur nicht ausreicht um die Holzgase gut verbrennen zu können. Der gleiche Effekt besteht übrigens bei der Verbrennung von feuchtem Holz.

 

Grundsätzlich gilt: Die Luftklappe hat nicht die Aufgabe der Leistungsregelung der Feuerstätte. Die Leistung einer Holzfeuerstätte wird einzig und allein von der aufgelegten Menge bestimmt, die immer mit ausreichender Luftmenge versorgt werden muss. Gebläsekessel sind dafür ausgelegt, dass die aufgelegte Holzmenge bei laufenden Gebläse verbrannt wird und sich das Gebläse erst abschaltet, wenn die aufgelegte Holzmenge restlos verbrannt ist! 

Leider geschieht die Drosselung der Luftzufuhr bei Heizungskesseln oftmals automatisch um einer Gefahr durch Überhitzung des Kessels vorzubeugen. Damit trotzdem ein umweltfreundlicher Betrieb bei gleichzeitig höchstmöglicher Betriebssicherheit erreicht wird liegt es im Bedienungsgeschick und Verantwortungsbereich eines jeden Betreiber nur die Holzmenge aufzulegen für die eine Wärmeabnahme des Gebäudes vorhanden ist. Jeder zusätzlich aufgelegte Holzscheit führt zu erhöhten Abgaswerten und zusätzlich zur Bildung von Glanzruß im Kamin.

Moderne Anlagen werden aus diesem Grund standardmäßig mit Pufferspeichern ausgestattet, die eine gewisse Wärmeemenge zwischenspeichern können; auch wenn die aufgelegte Holzmenge etwas zu groß gewählt wurde. Aber auch hier gilt, dass niemals Holz aufgelegt werden darf, wenn der Pufferspeicher bereits bis annähernd an seine höchste Arbeitstemperatur aufgeheizt wurde.

 

Der umsichtige und verantwortungsbewußte Betreiber wird mit einem sparsamen Holzverbrauch und einer langen Kessellebensdauer belohnt. Da der Holzverbrauch bei angepasster Bedienung auf die Hälfte reduziert werden kann sollte schon alleine dies ein unschlagbarer Motivationsgrund für eine überlegte Bedienung des Holzkessels sein.

 

Das Heizen mit Holz erfordert nicht nur einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand als Heizen mit Öl, Gas oder Strom sondern erfordert auch einen "hellen" Kopf um die Feuerung umweltfreundlich zu bedienen. Dafür kann es dem Interessierten aber auch viel Freude bei gleichzeitiger Kostenersparnis geben.

 

Weitere wichtige Tipps können Sie aus dem untenstehenden Download entnehmen.


 

 

schadstoffminimierter Betrieb von Holzfeuerstätten

 

 

Aufgrund der steigenden Zahl von Holzfeuerstätten in Haushalten wird der Aspekt der schadstoffarmen und russarmen Verbrennung immer wichtiger. Insbesondere in den Wintermonaten ist eine signifikante Zunahme der Feinstaubmengen insbesondere in ländlichen Gebieten zu beobachten. Diese hat ihre Ursache in der verstärkten Verbrennung von holzartigen Brennstoffen. Die Feinstaubemmission kann durch gute Feuerungstechnik und überlegte Bedienung der Feuerstätte extrem stark gemindert werden. So darf beispielsweise nur trockenes Holz mit einer Restfeuchte von unter 25% verheizt werden. Dies setzt eine Lagerung an einem feuchtegeschützen Platz (keine aufsteigende Bodenfeuchte, keine Niederschlagsbeaufschlagung aber luftumspülter Platz) über min. 2 Jahre voraus. Bei der Bedienung ist es wichtig das Holz immer mit genügend Luft verbrennen zu lassen um einen Schwelbrand zu verhindern. Ein Schwelbrand erzeugt eine Vielzahl stark gesundheitschädlicher und geruchsbelästigender Rauchgase und führt zu einer stark verringerten Wärmeausnutzung. Das Holz sollte immer mit lodernden Flammen verbrennen (wie man dies vom Lagerfeuer her gewohnt ist). Ein Schwelbrand  ist darn erkennbar, dass die Flamme nur zögerlich und gehemmt oder gar nicht mehr vorhanden ist, obwohl noch Brennstoff aufgelegt ist. Wird in diesem Zustand versuchsweise die Luftzufuhr geöffnet entstehen nach ca. 30 Sekunden bis 2 Minuten wieder Flammen. In diesem Fall ist es eindeutig, dass das Holzfeuer vorher im Schwelbrand betrieben wurde. Zukünftig muss deshalb die Luftzufuhr weiter geöffnet werden oder weniger Brennstoff aufgelegt werden.

 

In den nachfolgenden Downloads können Sie weitere interresante Details über eine schadstoffarme und energiesparende Holzverbrennung entnehmen.


umweltschonender und energiesparender Betrieb von Holzöfen

holzfeuer.jpg

typisches Flammenbild bei ausreichender Zufuhr von Verbrennungsluft

Heizen mit Holz ist aufgrund der gestiegenen Energiepreise für Heizöl und Gas voll im Trend. Mit der Verbrennung von Holz gelingt eine Verbrennung ohne größere CO2-Belastungen der Umwelt. Bei der Verbrennung von Holz entsteht genau die Menge an CO2, die der Baum vorher beim Wachstum der Umwelt entzogen hat und beim natürlichen Verrottungsprozess im Wald wieder abgeben würde.

Trotzdem kann das Verbrennen von Holz auch umweltschädigend sein, wenn Holz in ungeeigneten Feuerstätten oder aufgrund von Bedienungsfehlern mit starken Schadstoffanreicherungen im Rauch verbrannt wird. Wichtigste Kriterien für eine schadstoffarme Feuerung ist die ausschließliche Nutzung von lufttrockenem Holz (ca. 15-20% Feuchte) und die ausreichende Luftzufuhr bei der Verbrennung.

Nähere Details können Sie gerne aus dem untenstehenden Download vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnehmen.


Feinstaub aus Feuerstätten

Sie möchten sich eine neue Feuerstätte für Stückholz oder Pelletfeuerung anschaffen? Die Feuerstätte soll gute Abgaswerte und geringen Schadstoffausstoss vorweisen?

Auf der folgenden Info können sie die wichtigsten Kriterien für die Anschaffung einer schadstoffarmen Feuerstätte nachlesen.

Aus der Presse war zu erfahren, dass vom Gesetzgeber Verschärfungen zum Schadstoffausstoss anstehen. Dabei handelt es sich um die Neuauflage der 1.BImSchV.(Bundesimmissionsschutzverordnung oder "Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen")  Dieses ist noch nicht verabschiedet und daher die angesprochenen Verschärfungen noch nicht spruchreif. Mit welchen Auswirkungen das Gesetz umgesetzt werden soll, steht momentan noch nicht fest.
Eines ist allerdings absoluter Fakt. Bei der Verbrennung entstehen bei jedem Brennstoff staubförmige Rückstände, welche über die Abgase in die Umwelt abgeführt werden. Die sichtbaren staubförmigen Partikel werden im Volksmund als Russ bezeichnet. Die Menge der emmitierten Stoffe ist brennstoffabhängig und leider bei holzartigen Brennstoffen relativ hoch. Der Russ enthält jedoch auch die wesentlich kleineren unsichtbaren Staubpartikel welche als Feinstaub bezeichnet werden. Diese besitzen leider die Eigenschaft, dass kleinste Teile  bis in unsere Atembereiche eindringen und sich dort festsetzen können. Gefährlich ist dabei weniger die Staubablagerung selbst, sondern die mit dem Staub transpotierten angelagerten Stoffe. Dabei handeltt es sich häufig um Stoffe aus unvollkommener Verbrennung. Damit ist die Feinstaubdiskussion direkt an der Verbrennungsgüte der Feuerstätte festzusetzen. Moderne Feuerstätten für feste Brennstoffe sind HighTech-Produkte, welche entscheidende bauliche Maßnahmen für die schadstoffarme Verbrennung vorweisen können. Damit sind neue Feuerstätten den älteren Modellen nicht nur in der Energeiausnutzung sondern auch im Schadstoffausstoss weit überlegen.
Wenn Sie vor dem Kauf einer neuen Feuerstätte stehen, ist es deshalb sinnvoll eine Feuerstätte mit schadstoffarmer Verbrennung anzuschaffen. Da sich diese Eigenschaft nicht in einem Super-Design ausdrückt fällt einem Laien die Einschätzung teilweise schwer. Ich möchte Ihnen mit dem untenstehenden Link eine Hilfe geben, mit der Sie schadstoffarme Feuerstätten bereits vor dem Kauf miteinander vergleichen können. In dieser Liste sind die Feuerstätten mit ihren Schadstoffausstößen aufgelistet. In dieser Produktübersicht wird die Einhaltung verschiedener Schadstoffanforderungen nachgewiesen. Genauere Details entnehmen Sie bitte der angesprochenen Internetseite.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass sämtliche Feuerstätten einer besonders guten Klassifizierung angehören wennn die Anforderungen des "blauen Engels"oder der "DIN+" erfüllt werden können. Die Einhaltung von regionalen Mindestvorraussetzungen (Münchner bzw. Regensburger Norm) ist ebenfalls ein Kriterium für schadstoffarme Verbrennung. Ein direkter Vergleich dieser Anforderungen ist nicht möglich, da bei der Klassifizierung nach Abgaswerten mehrere Abgasbestandteile (Staub, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe CmHn) sowie der Wirkungsgrad bewertet werden. Eine sehr gute Feuerstätte erfüllt dabei möglichst viele Klassifizierungsanforderungen.
Da jedoch alle Werte nur vom Prüfstand mit idealen Bedingungen stammen ist natürlich eine ordnungsgemäße Installation nach Installationsanleitung und eine richtige Bedienung totzdem Grundvoraussetzung.





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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