bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Klaus Herrmann
Durch die Reform des Schornsteinfegerrechts besteht für alle Hausbesitzer ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit sich seinen Kaminkehrerbetrieb selbstverantwortlich auszusuchen. Dabei sind gewisse Regeln einzuhalten. Lesen Sie dazu den folgenden Bericht
Ab dem 01.01.2013 darf sich jeder Hausbesitzer seinen Kaminkehrerbetrieb selbst aussuchen.
Der Bezirkskaminkehrermeister ist ab diesem Zeitpunkt für die Verwaltung des bestehenden Bezirk verantwortlich, während für die Arbeistausführung auch die Beauftragung von anderen Betrieben möglich ist. Selbstverständlich können die Arbeiten auch wie bisher vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden. Der Begriff "Bezirkskaminkehrermeister" wird ab dem 01.01.2013 in den neuen Begriff "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" geändert.
Wie erfolgt die detaillierte Umsetzung in der Praxis?
Hausbesitzer die das bisherige System beibehalten wollen brauchen nichts zu unternehmen. Die vorgeschriebenen Arbeiten werden genauso zuverlässig, termingerecht und fachlich kompetent von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt wie Sie dies bisher gewohnt waren. Die Auflagen bezüglich der Terminverwaltung und Fristenverwaltung wird weiterhin durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übernommen und verantwortet.
für den Wechsel des Schornsteinfegers sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
Es ist der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers durch die Liberalisierung des Schornsteinfegerrechts die Entscheidungsfreiheit des Hausbesitzers durch mehr Freiheiten und Verantwortung zu stärken.
Falls der Hausbesitzer auch weiterhin die einfache Handhabung bei den Kaminkehrerarbeiten schätzt, kann er das bisherige System auch weiterhin nutzen.
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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