Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Klaus Herrmann

Erläuterungen zum Energieausweis

Der Energieausweis - früher Energiepass betitelt - ist die energetische Visitenkarte eines jeden Gebäudes. Der Energieausweis gibt dem Mieter wertvolle Aufschlüsse über zu erwartende Heizkosten. Dem Hausbesitzer ermöglicht ein guter Energieausweis die Vermietung zu einem dem Standard angepassten Preis. Es sind zwei Versionen möglich:

der Bedarfsausweis

Der Energieausweis wird ab dem 01.07.2008 aufgrund von EU-Forderungen auch in Deutschland Pflicht für Gebäudeeigentümer. Die Hintergründe für den Energieausweis sind in der "Energieeinsparverordnung" geregelt. Der Energieausweis hat die erklärte Aufgabe den Energieverbrauch von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden transparent zu gestalten. Im Strassenverkehrr ist die Normangabe des Kraftstoffverbrauchs seit Jahren üblich und beim Autokauf ein wichtiges Entscheidungskriterium. Diese Aufgabe soll der Energieausweis im Gebäudebereich erfüllen.
Der Energieausweis ist für jedes Wohngebäude zu erstellen, welches neu vermietet, verpachtet oder veräußert wird. Der Hauseigentümer ist bei vermieteten, verpachteten Gebäuden verpflichtet einen Energieausweis auszustellen, wenn das Gebäude nicht ausschließlich eigengenutzt ist.
Der Energieausweis ist für Gebäude bis zum Baujahr 1965 ab dem 01.07.2008 verpflichtend. Bei Gebäuden ab dem Baujahr 1966 wird der Energieausweis ab dem 01.01.2009 verpflichtend. In beiden Fällen besitzt der Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Es werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
- der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis ist relativ einfach und kostengünstig zu erfassen. Er basiert auf dem Wärmeenergieverbrauch aller Bewohner eines Hauses. Der Bedarfsausweis ist zwar kostenaufwändiger aber auch wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. In Zusammenhang mit der Suche von energetischen Schwachstellen oder einer Energieberatung sollte grundsätzlich immer ein Bedarfsausweis erstellt werden. Für Neubauten und als Nachweis für Förderprogramme sind nur Bedarfsausweise möglich.
 
Wahlfreiheit für Energieausweise:
Hausbesitzer können sich den gewünschten Energieausweis frei auswählen, wenn mindestens eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllt ist:
* das Wohngebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten
* der Bauzustand des Gebäudes entpricht mindestens der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 (ist in der Regel bei Gebäuden ab Baujahr 1978 erfüllt)
* die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung wurde durch nachträgliche Sanierung erreicht. (Nachweis erforderlich oder muss vor der Erstellung des Verbrauchsausweises erstellt werden)
* der Energieausweis wird vor dem 30.09.2008 erstellt.
 

Nähere Informationen zu den möglichen Versionen des Energieausweises erhalten Sie wenn Sie auf einen der unten stehenden Links klicken.

 

Weitere Informationen zum Energieausweis erhalten Sie im untenstehendenden Download. Der Artiekl wurde aus der Zeitschrift "Haus und Energie" entnommen. Weitere interessante Berichte rund um Heizung und Energie finden Sie auch im dazugehörigen Archiv auf der Homepage von www.hausundenergie.de





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Keine Kontaktdaten hinterlegt

Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

Neue Suche starten