
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Klaus Herrmann
Die Mitarbeiter meines Betriebes garantieren Ihnen das die aus Brandschutzgründen erforderliche Kaminreinigung zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten ausgeführt wird. Je nach verwendetem Brennstoff und Feuerstätte sind dazu verschiedene Reinigungshäufigkeiten vom Gestzgeber vorgeschrieben. Insbesondere bei holzbetriebenen Feuerstätten besteht bei ungenügendem Brennstoff oder falscher Handhabung die große Gefahr der Glanzrußbildung im Kamin. Durch die Kaminreinigung wird versucht diesen Belag frühzeitig zu entfernen, bevor der gefürchtete Kaminbrand entstehen kann. Sollte dies aufgrund der hartnäckigen und klebrigen Substanz nicht möglich sein werden weitere Maßnahmen ergriffen (kontrolliertes Ausbrennen, mechanisches Abschlagen des Rußes) um Sie vor den Folgen eines Kaminbrandes zu schützen.
Vor dem Einzug eines Edelstahlrohres oder Kunststoffrohres in einen bestehenden Kamin ist eine sorgfältige Kaminreinigung erforderlich. Andernfalls werden seitens der Rohrhersteller die Garantieleistunegn ausgeschlossen, welche durch Ablösen alter Rußschichten zur Beschädigung des Eoinsatzrohres oder Betriebsstörungen geführt haben. Auch diese Arbeiten führe ich gerne vor der Installation für Sie durch. Bitte verständigen Sie mich deshalb bei Bedarf rechtzeitig.
Durch das Verfeuern von Brennstoffen entstehen in den Feuerstätten Ablagerungen. Diese Ablagerungen führen ab einer gewissen Stärke zu Zugschwierigkeiten der Feuerstätte und müssen deshalb entfernt werden. Zusätzlich haben diese Ablagerungen die negative Eigenschaft für einen erhöhten Energieverbrauch zu sorgen: Durch die wärmedämmende Eigenschaft der Verschmutzung gelangt die Nutzwärme nicht mehr so gut an die wärmeabgebenden Heizflächen. Ein deutlich erkennbarer Mehrverbrauch ist die unweigerliche Folge.
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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