
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Klaus Herrmann
Der Bedarfsausweis ist die aussagekräftigere Variante des Energieausweises. Hierbei wird das Gebäude anhand von Bauplänen, Baubeschreibungen oder eines Aufmasses in seinen Abmessungen und der Bausubstanz aufgenommen. Zusammen mit den Daten der installierten Heizungstechnik kann hiermit ein genaues Abbild des Energieverbrauchs in diesem Gebäude erstellt werden. Obwohl es sich bei der Gebäudeaufnahme für den Laien nach einem extrem aufwändiges Verfahren anhört ist die Erstellung dank moderner EDV-Technik und entsprechender aktueller Software gut zu bewerkstelligen. Durch vorhandene Planunterlagen und Baubeschreibungen reduziert sich der Aufwand nochmals erheblich, so dass der Aufpreis zum Verbrauchsausweis relativ gering ausfällt.
Der Vorteil des Bedarfsausweises besteht aus der detaillierten Aufnahme und den daraus zu gewinnenden Ausgangswerten für eine sinnvolle Gebäudesanierung. Zudem ist der errechnete Energiekennwert unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten der bisherigen Bewohner. Im Zuge der Berechnung wird ein normatives Nutzerverhalten an einem genormten Klimastandort vorausgesetzt. Dadurch werden Gebäude unterschiedlicher Bauarten, Heiztechniken und Standorte in ganz Deutschland untereinander vergleichbar. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet lediglich den Verbrauch der bisherigen Nutzer, während der Bedarfsausweis den rechnerischen Verbaruch widergibt.
Für die Erforschung von Schwachstellen eines Gebäudes ist der Bedarfsausweis die einzig sinnvolle Variante, da durch die detaillierte Aufnahme der Gebäudehülle und Heiztechnik schnell Schlüsse auf sinnvolle und kostengünstige Sanierungsmaßnahmen geschlossen werden können. Die Datenaufnahme für den Bedarfsausweis ist deshalb auch ein wichtiger Grundstock für eine spätere Energieberatung.
Abgesehen davon, dass der Energieausweis ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausweisdokument für die Neuvermietung bzw. den Gebäudeverkauf ist, enthält der Energieausweis sehr viele nützliche Informationen.
Der Bedarfsausweis dient dem objektiven Vergleich unterschiedlicher Gebäude. Durch die normativen Vorgaben sind damit die Gebäude unterschiedlicher Standorte (z.B. Freiburg und Kiel) objektiv miteinander vergleichbar. Die unterschiedlichen Bauausführungen von Gebäuden (Massivbau bzw. Holzbau) können aussagekräftig miteinander verglichen werden. Nachdem der Energiekennwert auf den m² bezogen angegeben wird, sind auch Gebäude unterschiedlicher Größe miteinander vergleichbar.
Für den Bedarfsausweis ist die Begehung des Gebäudes erforderlich. Dabei werden durch das erfahrene Auge des Energieberaters Schwachstelle an der Gebäudehülle und Heiztechnik erkannt und im Energieausweis dokumentiert. In einem weiteren Schritt (der individuellen Energieberatung) ist es dann möglich die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten miteinander zu vergleichen.
Aus dem Energiekennwert des Energieausweises lässt sich der künftige Energieverbrauch abschätzen und mit anderen Gebäuden vergleichen. Bei der Bestimmung des zukünftigen Verbrauches ist jedoch zu bedenken, dass zwischen den normativen Berechnungswerten des Energieausweises und dem tatsächlichem Verbrauch mitunter starke Abweichungen auftreten können. Dies begründet sich mit den genormten Vorgaben z.B. des Gebäudestandortes und dem normativ vorgegebenen Nutzerverhalten. Ähnlich wie der Kraftstoffverbrauch des PKW von Einsatzweise und Fahrstil stark von der Normvorgabe abweichend ist, kann dieser Effekt auch beim Energieausweis auftreten. Durch die Ausweisung der Energiekennzahl ergibt sich daher kein Anspruch auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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