Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Klaus Herrmann

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist die einfachste Variante des Energeiausweises, erfüllt aber alle gesetzlichen Vorgaben als vollwertiger Energieausweis. Er basiert auf dem Wärmeenergieverbrauch aller Bewohner eines Hauses. Dafür werden die Energieverbräuche von drei zusammenhängenden Jahren erfasst. Damit die natürlichen Witterungsschwankungen  das Ergebnis nicht beeinflussen, werden die ermittelten Daten aufgrund von Wetterdaten des betreffenden Jahres "klimabereinigt". Durch die Anpassung auf einen gemittelten Standort in Deutschland wird der Verbrauchsausweis auch mit Gebäuden aus anderen Regionen vergleichbar. Die Verbrauchswerte werden auf die Gebäudefläche heruntergerechnet und als Ergebnis erhält man den "Energieverbrauchswert". Der Verbrauchsausweis beschreibt also den bisherigen Energieverbrauch eines Gebäudes bzw. deren Bewohner. Da aufgrund von unterschiedlichem Nutzerverhalten die Verbrauchswerte in vergleichbaren Gebäuden sehr weit auseinander liegen können, sagt der Verbrauchsausweis über die energetische Qualität der Bauausführung und Heiztechnik sehr wenig aus. Der Vorteil des Verbrauchsausweises liegt in der einfachen Aufnahme und dem daher bedingten relativ günstigen Erstellungpreis.
Bis zum 30.09.2008 hat jeder Hausbesitzer die freie Wahl welchen Energieausweis er sich erstellen lassen möchte.
Nach diesem Datum ist der Verbrauchsausweis nur für folgende Gebäude zugelassen:
*das Gebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten oder
*das Gebäude wurde nach den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut. Dies ist in der Regel bei allen Gebäuden der Fall, die 1978 oder später gebaut wurden. Bei älteren Gebäuden und einer nachträglichen Sanierung auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung kann ebenfalls auf den Verbrauchsausweis zurückgegriffen werden.
 
Neben den erwähnten Vorteilen stehen dem Verbrauchsausweis folgende Nachteile gegenüber:
*es ist kein Vergleich mit einem Bedarfsausweis möglich, weil dieser nach anderen Regeln berechnet wurde
*der Verbrauchsausweis spiegelt insbesondere das Nutzerverhalten und weniger den Standard der Gebäudehülle und der Heiztechnik wider.
*es ist nicht möglich bei den Sanierungsmaßnahmen die zu erwartenden Einsparungen anzugeben, weil dafür die Daten der Gebäudehülle erfasst sein müssen
*für weitergehende energetische Beratungen oder die detaillierte Sanierungsempfehlung gibt der Verbrauchsausweis keine stichhaltigen Aussagen
*der Verbrauchsausweis kann nicht als Nachweis für öffentliche Förderprogramme oder Energieberatungen verwendet werden.
*es ist fragwürdig, wie weit der Energieausweis auf dem Wohnungsmarkt als bewertende Aussage Gültigkeit erlangen wird. Es ist anzunehmen, dass Gebäude mit einem Bedarfsausweis bessere Chancen zur Vermietung bzw. zum Verkauf haben werden.
*der Energieausweis weist eine Paralelle zum Strassenverkehr auf: Während der Bedarfsausweis der genormten Angabe des Kraftstoffverbrauchs entspricht ist der Verbrauchsausweis gleichzusetzen mit den Fahrerangaben über den Kraftsstoffverbrauch. (Kaufen Sie ein KFZ alleine auf den Grundlagen des vom Fahrer angegebenen Verbrauchs oder spielt bei der Kaufentscheidung der genormte Verbrauch die entscheidende Rolle?)





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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