Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Klaus Herrmann

Energieausweis - was ist das?

Der Energieausweis ist ein Dokument, mit dem Gebäude in eneregtischer Hinsicht miteinander verglichen werden können. Der Energieausweis sagt dem zukünftigen Nutzer mit welchem Heizenergieverbrauch er in dem ausgewählten Gebäude pro m² Wohnfläche zu rechnen hat. Was beim Autokauf seit Jahrzehnten vorgeschrieben ist (Normverbrauch des PKW bei verschiedenen Einsatzbedingungen) wird nun auch verbindlich für Gebäude.
 

Warum kommt der Energieausweis?

Hintergrund ist zum einen die "europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Durch di Transparenz des Energieverbrauch von Gebäuden will man erreichen, dass sich im Markt die sparsameren Gebäude durchsetzen und daher im Gebäudebestand ein wesentlicher Schritt zur sparsameren Energieverwendung ausgelöst wird.
Ein weiterer wichtiger Grund besteht darin, den künftigen Mietern oder Käufern von Wohnungen und Immobilien den größten Anteil der Nebenkosten aufzuzeigen. Aufgrund der steigenden Energiepreise kommt der Beurteilung der Nebenkosten eine immer größer werdende Bedeutung zu.
 

Wer benötigt einen Energieausweis?

Jeder Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden (auch Bauträger), welche eine Wohnung oder Gebäude(teile) verkaufen oder vermieten bzw. verpachten wollen. Der Energieausweis muss dem Interessent gezeigt werden können, damit sich dieser ein objektives Bild über die zu erwartenden Heizkosten machen kann. Kann der Hausbesitzer den Energieausweis nicht vorzeigen begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15 000 ? Starfe belegt wird.
 


Ab wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird für sämtliche Gebäude benötigt, die ab dem betreffenden Zeitpunkt neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen.
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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis besitzt grundsätzlich eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Bei zwischenzeitlichen größeren Sanierungsmaßnahmen empfiehlt es sich jedoch schon vor dem Ablauftermin den Energieausweis aktualisieren. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen besitzt das Gebäude einen niedrigeren Energiekennwert, der allerdings im bestehenden Ausweis noch nicht berücksichtigt ist. Der angepasste Ausweis eröffnet dem Besitzer auf dem Immobilienmarkt erhöhte Chancen bei der Vermietung bzw. dem Verkauf. Eine Modifizierung des Energieausweises in der Bedarfsausführung ist durch den Erstersteller mit relativ geringem Aufwand möglich, da die relevanten Gebäudedaten bereits vorhanden sind.
 


Gibt es verschiedene Energieausweise?

Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel beim Kühlschrank informiert der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie man fürs Heizen und Warmwasserbereitung in dem konkreten Gebäude benötigt. Wissen sollte man allerdings, dass es zwei Varianten von Energieausweisen gibt. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den speziellen Berichten zum Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis auf dieser Internetseite.
 

Was ist der Energiepass?

Mit diesem Ausdruck ist eigentlich der Energieausweis gemeint. Die Bedeutung der beiden Begriffe ist gleichwertig.
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Wo erhalten Sie einen Energieausweis?

Die Fachleute für die Ausstellung eines Energieausweises nennen sich Energieberater und sind laut Gesetz befugt für Wohngebäude und bei zusätzlicher Qualifikation auch für Nichtwohngebäude einen Energieausweis auszustellen. Aufgrund meiner Zusatzausbildung bei der Handwerksammer bin ich berechtigt den Titel Gebäude-Energieberater zu tragen und damit für Wohngebäude den Energieausweis auszustellen.
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Was sind die Vorteile eines Energieausweises?

Der Energieausweis bringt sowohl für Hausbesitzer, Mieter  und Käufer einen beträchtlichen Nutzen.
Käufer sowie Mieter erhalten durch den vorgelegten Energieausweis eine Einschätzung über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes bzw. der Wohnung. Dadurch erhalten diese Interessenten bereits vor Vertragsabschluss eine weitere objektive Information über die Immobilie.
Besitzer einer bereits sanierten Immobilie erhalten durch den Energieausweis eine erhöhte Marktchance zum Verkauf bzw. Vermietung.
Besitzer von noch nicht sanierten Immobilien erhalten aufgrund der im Energieausweis angegebenen Modernisierungsempfehlungen einen Einschätzung des Verbesserungspotentials. Sie erhalten dadurch die Chance einem zukünftig zu erwartenden Werteverfalls unsanierter Gebäude entgegen zu wirken.
Bauherren erhalten mit dem Energieausweis ein hervorragendes Instrument, um bereits beim Bau auf zukünftig niedrige Energiekosten einwirken zu können.
Der größte Gewinner aber ist die Umwelt, weil durch die zu erwartenden Einsparungen sowohl die Schadstoffbelastung bedeutend gemindert werden kann als auch die begrenzten Rohstoffe verantwortungsvoller verbraucht werden.
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Der Energieausweis enthält Vorschläge zur Modernisierung des Gebäudes. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen diese umgesetzt werden?

Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung dieser Sanierungsvorschläge. Die Sanierungsvorschläge sollen lediglich aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen und welches Einsparpotential sich aufgrund einer Grobberechnung besteht.
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Beschreibt der Energieausweis die Ausführungen von Modernisierungen bis ins Detail?

Der Energieausweis hat die Aufgabe die energetische Beschaffenheit von Gebäuden zu durcheuchten und gängige Sanierungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Die Vorschläge sollen generell die bestehenden Möglichkeiten beleuchten. Bei der Vielzahl der möglichen Ausführungsarten können Details jedoch erst nach Abspreache mit dem sanierungswilligen Bauherrn festgelegt werden. Daher bietet es sich bei geplanten Sanierungsmaßnahmen an, diese auf Grundlage des Energieausweises für ein konkretes Sanierungsvorhaben zu spezialisieren. Auch bei dieser Aufgabe kann ich Sie als Energieberater tatkräftig unterstützen.


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Dokumentation für den Verantwortlichen der Datenaufnahme

Kann ich als Mieter von der Richtigkeit der Angaben im Energieausweis ausgehen?

Jeder Energieausweis muss vom Energieausweisaussteller unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift auf der ersten Seite bürgt der Aussteller für die Richtigkeit der von ihm ermittelten Angaben im Energieausweis. Fehler können allerdings immer passieren. Vor allem aber dann, wenn die Aufnahme der notwendigen Gebäudedaten durch den Eigentümer selbst erfolgt. Der Mieter sollte deshalb im Energieausweis darauf achten, ob die Daten vom Eigentümer oder vom Aussteller aufgenommen wurden (siehe Kreuz auf Seite 1 des Energieausweises) und im Zweifel nachfragen.
 

Worauf sollten Eigentümer beim Energieausweis achten?

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten vor allem auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die dena (Deutsche Energieagentur)empfiehlt, sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes sowie die Aufnahme der Gebäudedaten durch den Aussteller. Vor Ort kann der Fachmann die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Werden die Gebäudedaten vom Aussteller aufgenommen, so lassen sich Fehler vermeiden; davon profitiert die Qualität eines Energieausweises.
Achten sollten Gebäudeeigentümer auch auf die Vollständigkeit eines Energieausweises. Nicht vollständig ist ein Energieausweis immer dann, wenn er keine individuellen Modernisierungsempfehlungen enthält. Diese sind dem bundesweit einheitlichen Ausweis immer beizufügen ? egal ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Werden die Gebäudedaten vom Eigentümer aufgenommen, muss der Aussteller sie auf Plausibilität überprüfen. Mit seiner Unterschrift haftet er für die Richtigkeit der von ihm ermittelten Angaben im Energieausweis.
 

Erhalte ich mit dem Energieausweis Zugang zu Förderprogrammen bei energetischen Modernisierungen?

Sanierungswillige Hausbesitzer erhalten vom Staat Unterstützung, wenn Sie bei Sanierungsmaßnahmen die konkreten Vorgaben des Förderprogrammes einhalten. Da diese Anforderungen sich in der Regel häufig ändern ist dies mit der langjährigen Gültigkeit eines Energieausweises nicht vereinbar. Der Energieausweis stellt aber eine wichtige Grundlage dar, um die Umsetzung der Anforderungen ebreits im Vorfeld burteilen zu können. Nähere Auskünfte zu den Förderprogrammen erhalten Sie z.B. bei der "KfW-Förderbank" (www.KfW-Förderbank.de)  oder eim "Bundeamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (www.bafa.de)
Zur Umsetzung der Vorhaben sind in einigen Fällen Sachverständige erforderlich. Für angedachte Maßnahmen bei der KfW-Förderbank bin ich Ihnen gerne als zugelassener Sachverständiger behilflich.
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Warum ist der Energieausweis nur bei Neuvermietung bzw. bei Verkauf zwingend erforderlich?

Der Energieausweis soll dem Interessenten an einer Wohnung bzw. einem Gebäude bereits vor der Zusage zum Miet- bzw. Kaufvertrag eine Einschätzung der Heizenergiekosten geben. Bei bereits vermieteten Wohnungen kennt der Nutzer diese Eigenschaft bereits aus den bisher aufgelaufenen Energiekosten. Manche Nutzer haben diese Gebäudeeigenschaft leider allerdings erst mit einem schmerzhaften Griff an den Geldbeutel nach Abschluss der ersten Heizperiode kennengelernt. Mit Einfürhung des Energieauswieses ist zukünftig bereits eine Abschätzung der Heizkosten vor dem Bezug der Immobilie möglich. Im Laufe wird die Mehrzahl der Gebäude durch Mieterwechsel und Verkäufe zum Energieausweis verpflichtet. Die flächendeckende Einführung des Energieausweises ist als langfristiges europäisches Ziel anzusehen.
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Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Energieausweis erhalten Sie auch auf der Internetseite der "Deutschen Energieagentur" (Dena). Benutzen Sie dazu bitte den untenstehenden Link.


Erläuterungen zum Energieausweis

Der Energieausweis - früher Energiepass betitelt - ist die energetische Visitenkarte eines jeden Gebäudes. Der Energieausweis gibt dem Mieter wertvolle Aufschlüsse über zu erwartende Heizkosten. Dem Hausbesitzer ermöglicht ein guter Energieausweis die Vermietung zu einem dem Standard angepassten Preis. Es sind zwei Versionen möglich:

der Bedarfsausweis

Der Energieausweis wird ab dem 01.07.2008 aufgrund von EU-Forderungen auch in Deutschland Pflicht für Gebäudeeigentümer. Die Hintergründe für den Energieausweis sind in der "Energieeinsparverordnung" geregelt. Der Energieausweis hat die erklärte Aufgabe den Energieverbrauch von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden transparent zu gestalten. Im Strassenverkehrr ist die Normangabe des Kraftstoffverbrauchs seit Jahren üblich und beim Autokauf ein wichtiges Entscheidungskriterium. Diese Aufgabe soll der Energieausweis im Gebäudebereich erfüllen.
Der Energieausweis ist für jedes Wohngebäude zu erstellen, welches neu vermietet, verpachtet oder veräußert wird. Der Hauseigentümer ist bei vermieteten, verpachteten Gebäuden verpflichtet einen Energieausweis auszustellen, wenn das Gebäude nicht ausschließlich eigengenutzt ist.
Der Energieausweis ist für Gebäude bis zum Baujahr 1965 ab dem 01.07.2008 verpflichtend. Bei Gebäuden ab dem Baujahr 1966 wird der Energieausweis ab dem 01.01.2009 verpflichtend. In beiden Fällen besitzt der Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Es werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
- der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis ist relativ einfach und kostengünstig zu erfassen. Er basiert auf dem Wärmeenergieverbrauch aller Bewohner eines Hauses. Der Bedarfsausweis ist zwar kostenaufwändiger aber auch wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. In Zusammenhang mit der Suche von energetischen Schwachstellen oder einer Energieberatung sollte grundsätzlich immer ein Bedarfsausweis erstellt werden. Für Neubauten und als Nachweis für Förderprogramme sind nur Bedarfsausweise möglich.
 
Wahlfreiheit für Energieausweise:
Hausbesitzer können sich den gewünschten Energieausweis frei auswählen, wenn mindestens eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllt ist:
* das Wohngebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten
* der Bauzustand des Gebäudes entpricht mindestens der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 (ist in der Regel bei Gebäuden ab Baujahr 1978 erfüllt)
* die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung wurde durch nachträgliche Sanierung erreicht. (Nachweis erforderlich oder muss vor der Erstellung des Verbrauchsausweises erstellt werden)
* der Energieausweis wird vor dem 30.09.2008 erstellt.
 

Nähere Informationen zu den möglichen Versionen des Energieausweises erhalten Sie wenn Sie auf einen der unten stehenden Links klicken.

 

Weitere Informationen zum Energieausweis erhalten Sie im untenstehendenden Download. Der Artiekl wurde aus der Zeitschrift "Haus und Energie" entnommen. Weitere interessante Berichte rund um Heizung und Energie finden Sie auch im dazugehörigen Archiv auf der Homepage von www.hausundenergie.de





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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